Antrag: Einmalige Startfinanzierung für neu gegründete Fraktionen

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Die AfD-Fraktion Burscheid beantragt eine einmalige Startfinanzierung in Höhe von 3.000 €, um neu gegründeten Fraktionen die Herstellung ihrer erstmaligen Arbeitsfähigkeit zu ermöglichen.

Mit Antrag vom 17.02.2026 gemäß § 56 Abs. 3 GO NRW beantragt die AfD-Fraktion Burscheid, neu gegründeten Fraktionen eine einmalige Startfinanzierung in Höhe von 3.000 € zur Herstellung der erstmaligen Arbeitsfähigkeit zu gewähren.

Die derzeitige Geschäftsführungspauschale beträgt 22 € pro Ratsmitglied und Monat. Bei fünf Ratsmitgliedern ergibt dies 110 € monatlich. Diese Pauschale dient der Deckung laufender Ausgaben im Rahmen der regulären Fraktionsarbeit.

Bei einer Fraktionsneugründung entstehen jedoch gebündelte Anfangskosten, die mit dieser monatlichen Pauschale nicht realistisch finanziert werden können, ohne die laufende Arbeitsfähigkeit erheblich einzuschränken. Hierzu zählen insbesondere:

technische Grundausstattung (z. B. Laptop, Monitor, Arbeitsplatzorganisation),

Datensicherheits- und Backup-Lösungen,

Kommunikationsinfrastruktur (Diensthandy, Internetanschluss),

Softwarelizenzen,

Website- und E-Mail-Hosting,

Bürogrundausstattung und Organisationsmaterial,

abschließbare Schränke zur Sicherung sensibler Unterlagen,

DSGVO-konforme Aktenvernichtung,

grundlegende Arbeitsmittel wie Kommentar zur GO NRW.

Der tatsächliche einmalige Startbedarf wurde mit rund 3.895 € kalkuliert. Beantragt wird bewusst ein reduzierter Betrag von 3.000 €, um die Haushaltsbelastung für die Stadt gering zu halten und zugleich eine praktikable Lösung zu ermöglichen.

Ziel des Antrags ist ausdrücklich keine dauerhafte Erhöhung der Fraktionszuwendungen, sondern die einmalige Sicherstellung einer funktionsfähigen Grundausstattung in der Startphase. Die Mittel sollen zweckgebunden eingesetzt werden; ein ordnungsgemäßer Verwendungsnachweis wird geführt.

Stand: Antrag eingebracht – Beratung im Rat vorgesehen.
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